Neues Förderprogramm für die Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie [Kopie]
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Die Bundesregierung fördert Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro

Die Fahrzeugindustrie und die Zulieferbetriebe stehen aktuell von großen Herausforderungen:
Neben den pandemiebedingten Umsatzrückgängen fordern neue Antriebsarten und eine fortschreitende Digitalisierung der Fahrzeuge hohe Investitionen.

Dieser Transformationsprozess wird durch das neue Förderprogramm unterstützt.

Mit dem dem neuen Förderprogramm  zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie der Bundesregierung werden Hersteller und Zulieferbetriebe bei dieser Transformation unterstützt. Investitionen in neue digitale und innovative Technologien werden ebenso gefördert, wie damit einhergende Maßnahmen zur Ressourcenschonung und CO2-Minderung.

Förderfähig sind alle Unternehmen der Fahrzeug– oder Zulieferindustrie. Auch sind Unternehmen förderfähig, die nachweislich mindestens 75% Ihrer Umsätze in diesem Industriezweig realisieren.

Förderfähige Investitionen

sind zum Beispiel

  • Automatisierungsmaßnahmen in der Produktion (z. B. Roboter, selbständig fahrende Flurförderfahrzeuge, automatisierte Prozesse)
  • Industrie 4.0-fähige Infrastruktur (z. B. Sensoren, Aufrüstung auf 5G)
  • Hard- und Software zur Flexibilisierung von Produktionslinien
  • Additive Fertigung (3D-Drucker) inklusive Software
  • Software für die Vorbereitung oder den Einsatz von künstlicher Intelligenz
  • neue Technologien zur Verbesserung der Konnektivität ( z.B. Integration von Edge Device, Digitaler Zwilling, etc.)

Förderhöhe

Unternehmen, die einen Umsatzrückgang wegen der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, können für Investitionen bis zu 50% ( maximal € 1.800.000) als nicht rückzahlbarer Zuschuss erhalten.

Sollten Unternehmen nicht von der aktuellen Krise betroffen sein, beträgt der Zuschuss bis zu 20% der Investitionssumme, hier jedoch bis zu € 7.500.000.

Zusätzlich ist die Schulung von Mitarbeitern und die externe Beratung förderfähig. Auch unsere Beratung wird mit € 500 pro Beratungstag gefördert.

Wichtig zu wissen ist, dass pro Unternehmen nur ein Förderantrag gestellt werden darf. In diesem Antrag können aber mehrere Investitionen zu einem Projekt zusammengefasst werden. Grundsätzlich dürfen die Vorhaben erst nach Eingang des Förderbescheides begonnen werden.

Hier geht’s zu den Richtlinien und den Antragsformularen…

Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten in Ihrem Unternehmen wissen?

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Sie benötigen Hilfe bei der Antragsstellung?

Dann sprechen Sie uns einfach an und profitieren Sie von unserem Knowhow – Wir beraten Sie gerne! 

Herzliche Grüße

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